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Rechtsanwalt nach dem Unfall beauftragen. | ||||||||
| Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist heutzutage unerlässlich und dringend zu empfehlen, um den rechtswidrigen Kürzungspraktiken der Versicherungen entgegenzuwirken! | ||||||||
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Unsere Rechtsanwälte sind erfahrene Spezialisten im Verkehrsrecht und mit den Abrechnugstricks der Versicherungen vertraut. Deshalb erhalten Sie den vollen Schadenersatz, der Ihnen nach dem Gesetz zusteht. 100% Kostenfrei bei fremdverschuldetem Unfall. | ||||||||
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Nicht ohne meinen Anwalt! | |||
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Ohne die Einschaltung eines Rechtsanwalts erhalten Sie nach unserer Erfahrung durchschnittlich eine geringere Entschädigungsleistung. Das Oberlandesgericht Frankfurt beurteilt es sogar als fahrlässig, keinen Rechtsanwalt einzuschalten.
100% Kostenfrei bei fremdverschuldetem Unfall. | |||
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So profitieren Sie von unseren Anwälten. |
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Häufige Fragen zum Rechtsanwalt. |
| Spezialisierte Anwälte sorgen dafür, dass Sie den vollen Schadenersatz erhalten, der Ihnen nach dem Gesetz zusteht! |
Ja, denn die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist dringend zu empfehlen, um den rechtswidrigen Kürzungspraktiken der Versicherungsunternehmen entgegenzuwirken. Ohne die Einschaltung eines Rechtsanwalts erhalten Sie nach unserer Erfahrung durchschnittlich weniger Entschädigungsleistung. Das Oberlandesgericht Frankfurt beurteilt es deshalb als fahrlässig, keinen Anwalt einzuschalten:
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (OLG Frankfurt a.M. v. 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13)
Bei einem – ganz oder teilweise – fremdverschuldeten Verkehrsunfall sind der Fahrer, der Halter und die Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegnerfahrzeugs gemeinschaftlich verpflichtet, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Zu den Schadenpositionen zählen u.a. auch die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts. Bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall werden die Anwaltskosten also in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. Haben Sie den Unfall mit verschuldet, haften Sie entsprechend dem Anteil Ihres Mitverschuldens (also zum Beispiel 70 % zu 30 %).
Sobald der Rechtsanwalt das Gutachten des Sachverständigen erhält, macht er den kompletten Schaden gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend. Zu den Schadenpositionen zählen die Reparaturkosten bzw. bei einem Totalschaden der Fahrzeugschaden (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert). Hinzu kommen die Nutzungsausfallentschädigung oder die Mietwagenkosten für die Zeit der Begutachtung und Reparatur. Ebenso kommen die durch den Unfall eingetretene Minderung des Wiederverkaufswert Ihres Fahrzeugs (merkantile Wertminderung), Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche bei Personenschäden, die Aufwandspauschale in Höhe von 20 - 25 EUR sowie Schadensersatzansprüche für beschädigte Gegenstände im Fahrzeug hinzu. Darüber hinaus hat der Schädiger auch die Kosten für die Erstellung eines Haftpflichtgutachtens und die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts zu übernehmen. Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt informiert Sie dann auch darüber, ob Ihr Fall geeignet ist, bis zu 50% der Entschädigungsleistung als Vorschuss innerhalb von 7 Tagen nach Unfall ausbezahlt zu bekommen.
Kann Kfz-Gutachter-CrashCash mir bei der Suche nach einem regionalen, spezialisierten Anwalt helfen?
Ja, das ist der Sinn dieser Plattform. Nach einem Verkehrsunfall vermitteln wir Ihnen genau die Experten, die Sie für eine maximale Entschädigung bzw. für Einsparungen bei der Reparatur benötigen. Einer dieser Experten ist der spezialisierte Rechtsanwalt. Wir empfehlen, auch bei einfachen Verkehrsunfällen einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten, da Sie ohne Rechtsanwalt nach unserer Erfahrung durchschnittlich weniger Entschädigungsleistung erhalten.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, können die Kosten des Anwalts von der Versicherung übernommen werden. Um zu prüfen, ob Versicherungsschutz besteht, stellt der Anwalt eine Deckungsanfrage bei der Versicherung. Bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall. werden die Kosten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichversicherung übernommen.
Ja, bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht, den Schaden fiktiv abzurechnen. Bei einer fiktiven Abrechnung wird der Schadenersatz für die entstandenen Schäden von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bezahlt, ohne dass die Reparatur des Fahrzeugs nachgewiesen wird. Dieses Vorgehen ist vollkommen rechtens und wird in vielen Gerichtsurteilen bestätigt. Es steht es dem Eigentümer frei, das Fahrzeug mit den entstandenen Unfallschäden weiter zu benutzen oder auch die Schäden in Eigenleistung zu reparieren. Wir empfehlen grundsätzlich, zunächst fiktiv abzurechnen. Danach können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie den Schaden in einer unserer Partnerwerkstätten reparieren lassen. Unsere werkstätten zeigen Ihen alternative Methoden der Instandsetzung auf. Einsparungen bis zu 30% gegenüber dem im Gutachten genannten Betrag sind möglich. Die Differenz gehört Ihnen!
Ja, zu den Schadenpositionen zählen u.a die Nutzungsausfallentschädigung oder die Mietwagenkosten für die Zeit der Begutachtung und Reparatur. Auch die Nutzungsausfallentschädigung kann fiktiv abgerechnet werden. Dazu muss der Geschädigte die Reparatur des Unfallfahrzeugs nachweisen. Hat er in Eigenleistung repariert, richtet sich die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung danach, wie schnell das Fahrzeug objektiv repariert werden konnte. Dazu greifen die Gerichte regelmäßig auf die entsprechende Angabe in einem Sachverständigengutachten zurück.
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