| KFZ GUTACHTER | ||||||||
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KFZ-Gutachter nach dem Unfall beauftragen. | ||||||||
| Schneller vor Ort Service durch regionale Gutachter. | ||||||||
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Unsere zertifizierten, regionalen KfZ Gutachter kommen zu Ihnen nach Hause oder zu einem anderen vereinbarten Ort - kostenlos und noch am gleichen oder am nächsten Tag. So erhalten Sie noch schneller Ihren Schadenersatz. 100% Kostenfrei bei fremdverschuldetem Unfall. | ||||||||
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| Schaden melden → | ||||||||
| ☎ 0151 / 51462835 |
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| Gutachter der gegnerischen Versicherung? | ||||||||
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Häufig schlagen gegnerische Versichrungen eigene Gutachter vor. Davon raten wir dringend ab. Im Gegenteil, Sie sollten keinen Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen und auch nicht auf die Kontaktaufnahmeversuche der gegnerischen Versicherung reagieren. Diese ist natürlich daran interessiert, den Schaden möglichst gering zu halten. Gutachter der gegnerischen Versichrung können leicht in einen Interessenkonflikt geraten. Im Gegensatz dazu handelt jeder unserer Sachverständigen ausschließlich in Ihrem Interesse und holt das für Sie raus, was Ihnen zusteht: 100% Kostenfrei bei fremdverschuldetem Unfall. | ||||||||
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So profitieren Sie von unseren KFZ Gutachtern |
| Echte Beispiele aus der Praxis unserer KFZ Gutachter |
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Häufige Fragen zum Kfz - Gutachter. |
| Regionale, zertifizierte Gutachter handeln ausschließlich in Ihrem Interesse! |
Es ist immer von Vorteil, wenn überprüft wird, ob die Daten vom Unfallgegner stimmen. Bei Personenschaden ist es ratsam die Polizei hinzuzuziehen, da es sich bereits um eine Körperverletzung und somit um eine Straftat handeln kann. Danach ist es sinnvoll, den Schaden unabhängig untersuchen zu lassen. Wir helfen Ihnen gerne, kurzfristig einen zertifizierten Gutachter aus Ihrer Region zu finden.
Die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters bei einem fremdverscxhuldeten Verkehrsunfall ist grundsätzlich immer sinnvoll, die Kosten werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. Eine Ausnahme besteht, wenn es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelt. Als Grenze zum Bagatellschaden wird häufig ein Betrag von unter 750€ genannt. Bei solch kleinen Schäden wäre die Einholung eines Sachverständigengutachtens unwirtschaftlich. Deshalb muss der Schädiger die Kosten nicht übernehmen. In derartigen Fällen erstellen wir Ihnen ein Kurzgutachten, mit dem Sie auch bei Bagatellschäden Ihrer Schadensminderungspflicht nachkommen und dessen Kosten daher übernommen werden. Durch das Sachverständigengutachten oder das Kurzgutachten werden die Schadenhöhe und der Schadenumfang festgestellt.
In der Regel werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen, denn im Falle eines Unfalls hat der Schädiger u.a. die Kosten für die Erstellung eines Haftpflichtgutachtens zu übernehmen. Haben Sie den Unfall mit verschuldet, haften Sie entsprechend dem Anteil Ihres Mitverschuldens (also zum Beispiel 70% zu 30%). Zu beachten ist lediglich die Bagatellgrenze bis zu 750 € Reparaturkosten. In derartigen Fällen erstellen wir Ihnen ein Kurzgutachten, mit dem Sie auch bei Bagatellschäden Ihrer Schadensminderungspflicht nachkommen und dessen Kosten daher übernommen werden.
Das ist von mehreren Faktoren abhängig. Je aufwändiger das Gutachten, desto länger dauert die Erstellung. Im Regelfall kann jedoch von einer Bearbeitungszeit von 2-3 Werktagen ausgegangen werden.
Beide Begriffe werden in der Praxis synonym verwendet, d.h. gemeint ist in beiden Fällen eine fachkundige Person, die Fahrzeugschäden bewertet und Gutachten erstellt.
Es werden die Stundenverrechnungssätze einer markengebunden Fachwerkstatt in Ihrer näheren Umgebung verwendet. Dabei wird auf eine stets aktuelle Datenbank von Fachwerkstätten zurückgegriffen.
Viele Versicherer verlangen zur Einstufung eines älteren Fahrzeuges ein Wertgutachten, um die Versicherungshöhe festlegen zu können. Bei Werterhöhenden Maßnahmen kann ein Wertgutachten als Bemessungsgrundlage bei Schadenfällen oder einem Diebstahl sein
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